Ansprechpartner bei Bluthochdruck

Gesetzliche und private Krankenkassen

Die Kostenübernahme bei Bluthochdruck ist bei den meisten Krankenkassen ähnlich geregelt, allerdings kann es wie auch bei anderen Erkrankungen kassenspezifische Unterscheidungen bei bestimmten Leistungen geben. Im Zweifel ist eine Rücksprache mit der Krankenkasse und dem behandelten Arzt sinnvoll um unnötige Komplikationen zu vermeiden.

Ein weiteres wichtiges Angebot der Krankenkassen sind strukturierte Behandlungsprogramme oder Coaching-Angebote, in deren Rahmen initiale Schulungen, Ernährungs- und Fitnessberatung und in manchen Fällen sogar eine telefonische Begleitung durch Betreuer erfolgt.
Selbsthilfe-Herz

Hausärzte, Kardiologen/Internisten

In der Regel ist Ihr erster Ansprechpartner Ihr Hausarzt. Kardiologen oder andere Spezialisten werden nur hinzugezogen, wenn es auf Grund der Bluthochdruckerkrankung zu Komplikationen kommt oder z.B. zusätzliche Untersuchungen erforderlich sind (z.B. Langzeitblutdruckmessung).

Selbsthilfegruppen

Durch Selbsthilfegruppen wird der Austausch unter Gleichgesinnten organisiert. Dies ermöglicht Neuerkrankten, aber auch schon seit Jahren erkrankten Mitgliedern, ihr Wissen zu dieser Krankheit aufzufrischen, neue Motivation zu finden und viel selbstverständlicher mit dieser chronischen Krankheit umzugehen. Wussten Sie, dass sich in Deutschland ca. 8.000 Gruppen treffen? Meist sind die Treffen 2 bis 4-wöchentlich. VidaGesund hat selbst einige Gruppen im Umkreis besucht. Wir sind begeistert von dem Engagement!

Rechtsbeistand

Bei Konflikten mit der Krankenkasse, bei Problemen mit der Kostenübernahme von Gutachten oder der Anerkennung einer Schwerbehinderung ist es möglich, diese auf dem Rechtsweg klären zu lassen. Hier gilt, wie bei anderen Rechtsstreitigkeiten auch, sich erst umfassend zu informieren und beraten zu lassen bevor es zu einem Rechtsstreit kommt.

Versorgungsamt

Ab einer 50%-igen Behinderung ist es möglich, beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweises zu stellen. Vorteile sind u.a. der besondere Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Änderung des Steuerfreibetrages und die Möglichkeit einer vorgezogenen Rente.

 

Hinweis: Die Übersicht über die Autoren, deren Sachverständigkeit und den zu Grunde liegenden Quellen der Beiträge finden Sie unter folgendem Link.

Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen Inhalte weder die medizinische Hilfe noch die Beratung durch einen Haus- oder Facharzt ersetzen können.

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