Über unsere Partner können Sie sich mit allen gängigen Teststreifen aller namhaften Hersteller (Roche, Ascensia, Lifescan, Aktivmed, Beurer, ...) versorgen lassen. Außerdem wickelt unser Online-Partner Ihre Rezepte über Messgeräte sowie Diabetes- und Insulinpumpen-Zubehör ab.
Für jedes Rezept belohnen wir Sie mit einem Monat Premium im Wert von 4,99 €. Außerdem erfolgt die Abwicklung schnell und generell zuzahlungsfrei.
Abwickelbar sind alle rosa und blauen Rezepte über Teststreifen, Messgeräte sowie Diabetes- und Insulinpumpen-Zubehör zur Abrechnung durch deutsche Krankenversicherungen und zur Belieferung innerhalb Deutschlands. Bitte beachten Sie, dass die Partner durch das von den Kassen vorgegebene Wirtschaftlichkeitsgebot auf vertraglich vereinbarte günstigere Produkte gleicher Qualität und Machart "abtauschen" können.
Unser Angebot gilt also nicht für unsere Nutzer in der Schweiz und Österreich.
Die Rezepteinreichung erfolgt in drei einfachen Schritten:
Ihre Rezepte speichern wir in der Gesundheitsakte und schreiben Ihnen sofort nach Einreichung einen Freimonat gut. Super einfach, völlig unkompliziert!
Welche Rezeptarten gibt es?
Es gibt Kassenrezepte (rosa), Privatrezepte (blau), Arztempfehlungen (grün) und Betäubungsmittelrezepte (gelb). Bedeutung und Vorgehensweise haben wir in den dazu passenden Kategorien beschrieben.
Was ist bei der Zuzahlung/Zuzahlungsbefreiung für Medikamente zu beachten?
Die Zuzahlung beträgt zwischen 5 € und maximal 10 €. Befreit sind generell Kinder unter 18 Jahren oder in besonderen Fällen Erwachsene. Diese Zuzahlungsbefreiung wird über einen Befreiungsbescheid bestätigt, der den Rezepten in Kopie beizulegen ist. Zuzahlungsbefreite Medikamente finden Sie hier.
Was ist noch wichtig bei der Einlösung von Rezepten?
Der Versand darf erst mit vorliegendem Originalrezept und nach erfolgter Prüfung gegen die jeweils gültigen Kassenvorgaben erfolgen. Bitte senden Sie Ihre Rezepte rechtzeitig ein, wenn Sie dringenden Bedarf an Medikamenten/Arzneimitteln haben.
Warum sollten Sie bestätigte Rezepte und Rechnungen aufbewahren?
Zuzahlungen zu Rezepten und nicht von der Krankenkasse übernommene Kosten für Medikamente können als außergewöhnliche Belastung im Sinne des Einkommensteuergesetz behandelt werden.
Das rosaRezept ist das sogenannte Kassenrezept. Es wird für alle gesetzlich Versicherten verwendet. Für die verordneten Medikamente übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Der Patient muss, sofern er nicht unter 18 Jahren oder zuzahlungsbefreit ist, die Zuzahlung übernehmen.
Welche Gültigkeit hat das Rezept?
Grundsätzlich hat das Rezept eine Gültigkeit von 3 Monaten nach Ausstellungsdatum. Allerdings werden nur 4 Wochen nach Ausstellungsdatum die Kosten durch die Kassen erstattet. Nach Ablauf der 4 Wochen muss der Patient die Kosten selbst tragen.
Das blaue Rezept ist das sogenannte Privatrezept. Es wird für alle privat-versicherten Patienten und für Kassenpatienten verwendet, wenn verschreibungspflichtige Medikamente durch den Kassenpatient selbst bezahlt werden müssen. Privatpatienten können mit der Rechnung die Abrechnung an Ihre private Krankenkasse vornehmen, sofern die Erstattung vorgesehen ist.
Welche Gültigkeit hat das Rezept?
Grundsätzlich hat das Rezept eine Gültigkeit von 3 Monaten nach Ausstellungsdatum.
Das grüne Rezept ist die sogenannte Arztempfehlung. Grüne Rezepte werden vom Arzt verwendet, wenn nicht verschreibungspflichtige Medikamente verordnet werden. Es erfolgt keine Erstattung durch die Kassen, in sofern müssen die Kosten vom Patienten selbst getragen werden.
Welche Gültigkeit hat das Rezept?
Grundsätzlich ist das Rezept unbegrenzt gültig.
Das gelbe Rezept ist das sogenannte "Betäubungsmittelrezept". Gelbe Rezepte werden vom Arzt für Medikamente verwendet, die dem Betäubungsmittelgesetzt unterliegen. Damit gelten strenge Auflagen, so muss z.B. das Rezept immer in dreifacher Ausfertigung erstellt werden.
Welche Gültigkeit hat das Rezept?
Grundsätzlich ist das gelbe Rezept 7 Tage nach Ausstellungsdatum gültig.