Bei einer Blutzuckermessung sind einige Dinge zu beachten. Deswegen sollten Sie wie folgt vorgehen:
Der Blutzuckerwert sollte bei einem Erwachsenen nüchtern bei <100mg/dl (<5,5 mmol/l) und 2 Stunden nach der Mahlzeit maximal 140 mg/dl (7,8 mmol/l) liegen. Diabetiker erhalten vom Arzt individuelle Zielbereiche für den Blutzuckerwert.
Für eine fehlerfreie Therapie, vor allem bei einer Insulin-Therapie, ist die fehlerfreie und korrekte Blutzuckermessung extrem wichtig. Fehlerhafte Bestimmungen des Blutzuckerwertes würden zu einer falschen Insulindosierung führen und könnten fatale Folgen haben. Deswegen sollten Sie folgende Fehler unbedingt vermeiden:
Blutzucker-Teststreifen müssen sachgemäß gelagert werden und dürfen nicht beschädigt sein. Zu hohe Temperaturen oder eine zu hohe Luftfeuchtigkeit können Messergebnisse beeinflussen. Achten Sie darauf, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum der Teststreifen nicht überschritten wird. Zudem darf nach dem Öffnen die maximale Nutzungszeit nicht erreicht sein und die Dose muss nach Gebrauch umgehend geschlossen werden.
Kleinste Verunreinigungen des Blutstropfens könnn das Ergebnis der Blutzuckermessung bereits deutlich beeinflussen. Waschen Sie deshalb vorher die Hände sorgfältig und trocknen Sie die Hände ab.
Bei extremer Hitze oder Kälte, hoher Luftfeuchtigkeit oder starker Schwankung der Höhe (z.B. im Skiurlaub) können Messwerte stark abweichen. Wer also bei klirrender Kälte in die Wohnung zurückkehrt, sollte seine Testreifen und das Blutzuckermessgerät erst “aufwärmen” lassen, bevor die nächste Messung durchgeführt wird.
Hier finden Sie eine detaillierte Tabelle der Normal- und Grenzwerte für Blutzuckerwerte für Erwachsene und Kinder, die Sie für eine erste Orientierung nutzen können. Den Zielwert, den Sie innerhalb der Therapie erreichen sollen, legt Ihr Arzt dann individuell mit Ihnen fest.
Wie oft ein Diabetiker seinen Blutzuckerspiegel messen sollte, hängt vom Diabtestyp, dem Fortschritt der Krankheit und der Situation ab. Dies ist in jedem Fall mit dem behandelnden Arzt abzuklären!
Für alle Diabetes Typen gilt jedoch besondere Vorsicht in Ausnahmesituationen wie Krankheit, Urlaub, Schwangerschaft, etc.. Hier ist die Kontrolle durch zusätzliche Messungen sehr ratsam.
Die Überprüfung des eigenen Blutzuckerspiegels kann nur dann zum Therapieerfolg beitragen, wenn Sie sämtliche Daten detailliert dokumentieren und mit Ihrem Arzt durchsprechen. Im Internetzeitalter bietet sich die Verwendung einer zentralen Datenbank mit graphischem Auswertungsprogramm an, in die Messwerte jederzeit bequem per Smartphone oder PC eingepflegt, übersichtlich dargestellt und abgerufen werden können. Alternativ bietet sich, um Zettelwirtschaft und den Verlust von Messdaten zu vermeiden, das Führen eines Diabetes-Tagebuchs an. Hier können die Daten bei Bedarf auch im Nachhinein übertragen und graphisch ausgewertet werden.
Jedes Blutzucker-Messgerät hat eine natürliche Toleranz bezüglich der Messwerte.
Basis für die Einordnung der Analyseleistung von Blutzuckermessgeräten ist die sogenannte Systemgenauigkeit. Diese setzt sich zusammen aus Präzision und Richtigkeit. Für alle in Deutschland abgegebenen Blutzuckermessgeräte gilt seit 2013 die DIN ISO-Norm 15197:2013, nach der bei Blutzuckerkonzentrationen unter 100 mg/dl (5,6 mmol/l) 95 % der Messergebnisse um bis zu ± 15 mg/dl (0,83 mmol/l), bzw. bei Werten über 100 mg/dl um maximal ± 15 % abweichen dürfen.
Unabhängig von der Toleranz, die ein Blutzucker-Messgerät bereits mit Auslieferung „mitbringt“, kann sich diese natürlich im Laufe der Zeit noch weiter verändern. Hersteller bieten hierzu sogenannte Kontrolllösungen an, um die Messgenauigkeit des Blutzucker-Messgerätes regelmäßig zu überprüfen. Die Kontrolllösung ist eine Flüssigkeit, die einen definierten Referenzwert besitzt und genauso verwendet wird, als ob mit Blut gemessen würde. Bitte verwenden Sie nur vom Hersteller für diese Messgeräte freigegebene Kontrolllösungen. Unterschiedliche Mess- und Eichverfahren können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.
Wenn die Kontrolle des Glukose-Spiegels nicht regelmäßig durchgeführt wird, gefährden Sie Ihre Gesundheit. Daran sollten Sie jederzeit denken! Gerne können Sie in unserem Shop hochwertige drahtlose Blutzucker-Messgeräte bestellen.
Die Genauigkeit der Messwerte bei Diabetes mellitus kann durch zusätzliche Faktoren beeinträchtigt werden:
Generell erfolgt die Erstattung der Blutzuckerteststreifen nur für insulinpflichtige Diabetiker. Nicht insulinpflichtige Typ 2-Diabetiker müssen die Kosten für die Blutzuckerteststreifen selbst tragen. In Ausnahmefällen kann allerdings davon abgewichen werden, z.B. wenn neue Medikamente verordnet werden, der Diabetiker neu eingestellt werden muss, wenn bei zusätzlichen Erkrankungen (z.B. eine Grippe) der Blutzuckerspiegel starken Schwankungen unterliegt oder sich das Therapieziel nicht erreichen lässt. Dann können für nicht insulinpflichtige Typ 2-Diabetiker pro Behandlung in der Regel 50 Teststreifen mit Erstattung verordnet werden. Ansonsten muss der Diabetiker die Kosten für die Blutzuckertestreifen selbst tragen, wird also als sogenannter “Selbstzahler” eingestuft.
Für alle, die Blutzuckerteststreifen auf Rezept erhalten (also mit Erstattung) gilt generell, dass keine Zuzahlungen zu leisten sind. Für diese Diabetiker gilt auch keine “Obergrenze für den Quartalsbedarf”. (s. Deutsche Diabetes-Gesellschaft vom 14.04.14 hier).
Teilweise stoßen Diabetiker auf das Problem, dass der Diabetologe oder Hausarzt nur bestimmte Blutzuckerteststreifen verordnet, die er nicht im Blutzuckermessgerät seiner Wahl verwendet kann. Auch bei Nachfrage bleibt der Arzt ohne klares Argument bei seiner Verordnung und ist wenig gesprächsbereit. Für Patienten ist das nicht nachvollziehbar, aber es hat einen guten Grund: Gesetzliche Krankenkassen schließen mit Herstellern von Blutzuckerteststreifen Einkaufsvereinbarungen ab. Damit erhalten Gesetzliche Krankenkassen bestimmte Blutzuckerteststreifen zu besseren Preisen. Bei Blutzuckerteststreifen gibt es drei Kategorien: Kategorie A1 (die teuersten), A2 und B (die billigsten). Um diese Kostensenkungen zu realisieren, schließen die Gesetzlichen Krankenkassen wiederum Verträge über die Erstattung mit den Kassenärtzlichen Vereinigungen (KVen) ab. In diesen KVen sind Hausärzte, Internisten und Diabetologen organisiert, erhalten über diese ihre Vorgaben und wissen was zu verordnen ist.
Um die Behandlungskosten für die Erstattung der Blutzuckertestreifen zu senken existieren Vorgaben, dass zwischen 10% und bis zu 40% aller Blutzuckerteststreifen in der Kategorie B verordnet werden müssen. Bei Zuwiderhandlung drohen Ärzten und Apotheker Abschläge bei den Vergütungen, also ihrem Einkommen. Dabei ist es egal, ob dann das zu verwendende Blutzuckermessgerät in Größe, Bedienung und Funktion zu einem Diabetiker passt oder nicht. In diesen Fällen sollten Sie dem Arzt erklären, warum Sie ein neues Blutzuckermessgerät gekauft haben, ihn von Ihrer Wahl überzeugen (z.B. durch die wesentlich verbesserte Dokumentationsqualität) und ihn um die Verordnung anderer Teststreifen bitten. In der Regel werden Ärzte diesem Wunsch entsprechen. Außerdem können Sie Ihre Krankenkasse kontaktieren, die fast immer ihrem Wunsch entspricht. Mit einer zugesicherten Kostenübernahme überzeugen Sie Ihren Arzt mit Sicherheit.
Sollten Sie bei solchen Problemen Unterstützung benötigen, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Grundsätzlich sind auch wir berechtigt, namentlich verordnete Blutzuckerteststreifen gegen andere austzutauschen, sofern der verordnende Arzt den Hinweis “aut idem” durch Ankreuzen dieses Feldes nicht gesetzt hat. Wenn Sie uns ein Rezept vorab zur Ansicht zukommen lassen, können wir direkt prüfen, ob wir, trotz Angabe eines abweichenden Herstellers, Teststreifen für Ihr Messgerät kostenfrei liefern können.
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