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Vorsorge: Vorsorgevollmacht regelt umfassend!

Angehörige dürfen, für den Fall, dass Sie aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit selbst nicht mehr entscheiden können, nicht automatisch Entscheidungen treffen. Das haben wir im Beitrag "Patientenverfügung" schon ausreichend dargelegt. Ohne erteilte Vollmachten bestellt das Betreuungsgericht tatsächlich einen Betreuer. Dabei liegt es im Entscheidungsbereich des Gerichts, ob diese Aufgabe ein Angehöriger oder ein Berufsbetreuer übernehmen soll. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie dies wirksam verhindern.

 

Warum eine Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht verhindert die Bestellung eines Betreuers durch ein Gericht. Haben Sie zu Zeiten Ihrer Einwilligungsfähigkeit eine Vorsorgevollmacht erstellt und dem Bevollmächtigten alle Rechte übertragen, darf das Betreuungsgericht keinen Betreuer ernennen. In diesem Falle kann der von Ihnen bestimmte Bevollmächtigte alle Entscheidungen treffen, die zur Erfüllung der notwendigen Aufgaben erforderlich sind.

Damit sind Sie also sicher, dass Sie in einer solchen Situation eine Person Ihres Vertrauens vertritt. Sie haben damit die Möglichkeit, sich mit dieser Person intensiv über Ihre Wünsche und Wertevorstellung rechtzeitig und umfassend auszutauschen. Das stellt sicher, dass Ihre Selbstbestimmung auch dann gewahrt wird, wenn Sie darüber keine unmittelbare Kontrolle mehr haben sollten. Zusammen mit einer Patientenverfügung vermeiden Sie damit auch, dass Sie Angehörige, in einer ohnehin schwierigen Situation, mit der Beantwortung von schwerwiegenden Fragestellungen belasten.

Die Vorsorgevollmacht kann darüber hinaus auch Lebensbereiche regeln, an die man nicht im ersten Moment denkt. Wer könnte für Sie z. B. Konten oder Versicherungsverträge verwalten, bestehende Verträge kündigen oder Ihr digitales Erbe verwalten? An viele Dinge denkt man oftmals nicht sofort ...

 

Vorsorgevollmacht erstellen? Leichter als gedacht!

Für die meisten Bereiche einer rechtswirksamen Bevollmächtigung ist Ihre persönliche Unterschrift ausreichend. Einen Notar benötigen Sie nur, wenn es um größere Vermögenswerte, Immobilien oder ein eigenes Unternehmen geht. In manchen Fällen sind dafür auch notariell beglaubigte Dokumente zu erstellen.

Im Bereich der Gesundheitsangelegenheiten gibt es einige wichtige Formulierungen, um dem Bevollmächtigen auch das Recht zu übertragen, Entscheidungen zu treffen, die eine lebensverkürzende Wirkung entfalten. Das ist dann wichtig, wenn Ihr Bevollmächtigter entsprechende Wünsche aus Ihrer Patientenverfügung vertreten und durchsetzen soll. Mit entsprechender Unterstützung dauert die Erstellung nicht viel länger als fünf Minuten.

Neben der Auswahl der richtigen Formulierungen ist es immens wichtig, dass Sie sich ausführlich darüber Gedanken zu machen, wer eine derartige Rolle für Sie wahrnehmen soll und kann. Durch eine emotionale Nähe ist eine Vertrauensperson erhöhten Belastungen ausgesetzt, die es ihr sehr schwer machen kann, Ihre persönlichen Wünsche umzusetzen. Sprechen Sie daher unbedingt vorher detailliert mit dieser Person über Ihre Wertevorstellungen und Bedürfnisse.

Übrigens: Die Erstellung kann durch Sie selbst, einen Notar, einen Rechtsanwalt oder einen professionellen Dienstleister erfolgen. Kostenlose Muster gibt es im Internet genügend. Allerdings bergen diese oftmals auch gewisse Risiken oder decken nicht alle Bereiche vollständig ab.

 

Möglichkeiten für VidaGesund-Nutzer

Eine gute Möglichkeit zur Dokumentation bietet übrigens unsere Gesundheitsakte. Hier können Sie die Patientenverfügung ganz einfach in den Dokumenten ablegen und für Ihre Angehörigen freischalten.

 
 

Quelle der Bilder:
Foto: writing-828911_640.jpg / Free-Photos / pixabay

 
 

Bild von Alex Gmelin




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