Vorsorge: Eine Vorsorgevollmacht regelt umfassend!
Angehörige dürfen, für den Fall, dass Sie aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit selbst nicht mehr entscheiden können, nicht automatisch Entscheidungen treffen. Das haben wir im Beitrag "Patientenverfügung" schon ausreichend dargelegt. Ohne erteilte Vollmachten bestellt das Betreuungsgericht tatsächlich einen Betreuer. Dabei liegt es im Entscheidungsbereich des Gerichts, ob diese Aufgabe ein Angehöriger oder ein Berufsbetreuer übernehmen soll. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie dies wirksam verhindern. Warum eine Vorsorgevollmacht? Die Vorsorgevollmacht verhindert die Bestellung eines Betreuers durch ein Gericht. Haben Sie zu Zeiten Ihrer Einwilligungsfähigkeit eine Vorsorgevollmacht erstellt und...
Angehörige dürfen, für den Fall, dass Sie aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit...
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