11. November 2024 in Gesundheit, Internet News
Die Entscheidung für die Regelung der Organspende hat der Bundestag bereits am 16.01.2020 getroffen. Letztendlich handelt es sich um eine Weiterentwicklung der alten Regelungen. Neu ist dabei, dass Hausärzte zukünftig verstärkt zur Organspende beraten. Außerdem können Bürger bei der Ausstellung des Organspendeusweises in den Ausweisstellen Informationen einholen. Neu war zu diesem Zeitpunkt, dass beabsichtigt war für die Dokumentation dieser Erklärung ein Online-Register einzurichten, über das Auskunftsberechtigte, vor allen Dingen Ärzte, Informationen abrufen können. Leider haben wir diesen Zustand bis heute nicht erreicht, die Wichtigkeit der Organspende ist allerdings unverändert und die Diskussion um die viel zu geringe Anzahl von Spenderorganen ist immer wieder Gegenstand der medizinischen Versorgung in Deutschland.
Der Organspendeausweis ist bis heute das führende und etablierte Instrument zur Abgabe der Erklärung und dem persönlichen Einverständnis. Das Gesetz lässt aber auch offiziell die Patientenverfügung als Ort zu, an dem man, unabhängig von einem zukünftigen Registereintrag, seine Haltung zur Organspende rechtswirksam dokumentieren kann. Möglicherweise bleibt dies auch in der praktischen Umsetzung der einzig wirklich sinnvolle Ort. Es ist nicht unbedingt zu erwarten, dass sich in einem Organspenderegister, die mit einer Entscheidung verbundene Komplexität abbilden lässt. Ein gutes Beispiel dafür sind beispielsweise die lebenserhaltenden Maßnahmen, die wahrscheinlich nicht so detailliert, rechtssicher und damit widerspruchsfrei dokumentiert werden können. Dies lässt sich alles im Rahmen einer Patientenverfügung deutlich präziser und einfacher regeln.
Entgegen dem ursprünglichen Bestreben wird nicht automatisch jeder zum Organspender, der nicht rechtsgültig widerspricht. Die geplante “Widerspruchslösung” hat der Gesetzgeber also bis heute nicht umgesetzt. Damit spendet nur derjenige tatsächlich Organe, der der Organspende ausdrücklich zustimmt. Deswegen wird die jetzt gültige Regelung als “Zustimmungslösung” bezeichnet. Da die Diskussion darüber bis heute nicht abebbt, könnte sich dies natürlich jederzeit ändern. Auch im Bereich der Elektronischen Patientenakte (ePA) sehen wir einen sukzessiven Schwenk von “Zustimmungslösung” zur “Widerspruchslösung”. Dann würde auch hier jeder teilnehmen, sofern er sich nicht mit einem sogenannten Opt-Out dagegen entschieden hat.
Solange Sie Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organspende nicht dokumentieren, werden Ihre Angehörigen im Ernstfall mit schwierigen Entscheidungen konfrontiert. Das gilt heute genauso wie für die Zukunft. Um dies zu vermeiden, erstellen Sie am besten einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung. Dadurch stellen sSie icher, dass Ihre Selbstbestimmung gewahrt bleibt, auch wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen treffen zu können.
Unser Fazit: Wichtig ist nicht nur, dass Sie sich für oder gegen die Organspende entscheiden, sondern dass Sie Ihren Wunsch rechtssicher dokumentieren. Außerdem sorgen Sie für noch mehr Transparenz, wenn Sie Ihre Angehörigen zu Ihren persönlichen Wünschen informieren.
Eine gute Möglichkeit zur Dokumentation bietet übrigens unsere Gesundheitsakte. Hier können Sie den Organspendeausweis ganz einfach in den Dokumenten ablegen und für Ihre Angehörigen freischalten.