Einkommensteuer

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Erkrankung und Einkommensteuer

Grundsätzlich ist jede Form einer Krankheit Privatsache und die Belastungen deswegen nur in einem begrenzten Maße steuerlich absetzbar. Wer allerdings finanziell in einem höherem Maße durch Krankheit oder Behinderung belastet wird, kann Behandlungs- und Folgekosten bei der Erklärung der Einkommensteuer als “Außergewöhnliche Belastung” begrenzt geltend machen. Wer die Einkommensteuer für 2014 schon erklärt, sprich abgegeben, hat, sollte in jedem Fall die Belege für das nächste Jahr konsequent sammeln.

Bei einem Diabetes zum Beispiel sind Kosten für die Heilhandlung aber auch Folgekosten eine Möglichkeit die Belastung der Einkommensteuer zu senken. Dazu zählen in erster Linie Kosten und Zuzahlungen bei Medikamenten, Ausgaben für Teststreifen, Fahrten zum Arzt und Heilmittel. Außerdem können bei schweren Erkrankungsverläufen und Behinderungen die Kosten bei einem Verlust des Arbeitsplatzes, erforderliche Umbaukosten im Wohnbereich sowie zusätzliche Pflegekosten angerechnet werden. Dazu wird in der Regel die Anerkennung einer Schwerbehinderung erforderlich. Falls eine anerkannte Schwerbehinderung vorliegt, kann auch die Anrechnung eines Pauschbetrages sinnvoll sein, der vom Grad der Behinderung abhängt. Eine sehr gute Übersicht über alle Frei- und Pauschbeträge erhalten Sie in der folgenden umfassenden Aufstellung.

Die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung hängt von der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Kinderanzahl ab, ist im Steuerrecht geregelt und liegt zwischen 1 und 7%. Grundsätzlich müssen Kosten notwendig und angemessen sein, deswegen erfordern sie eine Verordnung (Rezept) oder ein ärztliches Attest. Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht über die Höhe der Pauschalbeträge nach Behinderungsgrad.

Zusätzliche Vorteile können Sie sich häufig über Bonusprogramme der Krankenversicherungen oder Krankenkassen sichern. Dadurch werden z.B. Mitgliedsbeiträge zu Sportvereinen, die Kosten für Fitnessstudios und vieles mehr ganz erstattet oder teilweise bezuschusst.

Unsere Empfehlungen: Ausgaben immer erst dann tätigen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, Belege konsequent sammeln, im Zweifel Rücksprache mit dem Finanzamt halten und ggf. auf die Unterstützung durch einen Steuerberater zurückgreifen.

Bild von Alex Gmelin




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