Erkrankung und Einkommensteuer
Grundsätzlich ist jede Form einer Krankheit Privatsache und die Belastungen deswegen nur in einem begrenzten Maße steuerlich absetzbar. Wer allerdings finanziell in einem höherem Maße durch Krankheit oder Behinderung belastet wird, kann Behandlungs- und Folgekosten bei der Erklärung der Einkommensteuer als "Außergewöhnliche Belastung" begrenzt geltend machen. Wer die Einkommensteuer für 2014 schon erklärt, sprich abgegeben, hat, sollte in jedem Fall die Belege für das nächste Jahr konsequent sammeln.Bei einem Diabetes zum Beispiel sind Kosten für die Heilhandlung aber auch Folgekosten eine Möglichkeit die Belastung der Einkommensteuer zu senken. Dazu zählen in erster Linie Kosten...
Grundsätzlich ist jede Form einer Krankheit Privatsache und die Belastungen deswegen nur in einem begrenzten...
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