24. Mai 2018 in Gesundheit, Internet News, Telemedizin
Seit über einem Jahrzehnt versucht das deutsche Gesundheitswesen den Fluss der Daten zu digitalisieren. Sinkende Behandlungskosten durch entfallende Mehrfachuntersuchungen, Stärkung der Patientenkompetenzen sind nur einige wenige Argumente dafür. Bei vielen Bürgern und Branchenkennern überwiegt allerdings der Zweifel, ob eine durchgängige Vernetzung wirklich gelingen kann. Die wenig leistungsfähige Telematikinfrastruktur und die auf Grunddaten beschränkte Elektronische Gesundheitskarte (eGK) sind die am häufigsten genannten Belege dafür. Doch was passiert, wenn die gesetzlichen Krankenversicherungen ab dem 01.01.2019 verpflichtet sind, ihren Patienten eine digitale Patientenakte zur Verfügung zu stellen?
Für die digitale Patientenakte ist ein klarer Zuschnitt definiert. In der Regel werden unterschiedliche Ansätze allerdings auch zu differenzierten Zeitplänen für die jeweiligen Funktionen führen. Kernfunktionen sind z. B. die Speicherung und Verwaltung von:
Mit Smartphones und Internet lassen sich eine Reihe der Funktionen relativ einfach digitalisieren. Allerdings ergeben sich natürlich einige Fragen zu den erforderlichen Schnitttstellen.
Diese neuen Funktionen sind zwar äußerst hilfreich, allerdings stellen sich in diesem Zusammenhang natürlich jede Menge Fragen. Wie nämlich wird ein Röntgenbild auf mein Smartphone übertragen, wie sicher ist die Übertragung, wie geschützt sind die Bereiche in denen gespeichert wird und wer ist für was in diesem Prozess eigentlich verantwortlich?
Alle zukünftigen Anbieter solcher Lösungen stellen sich eine weitere Frage: Wieviele Anbieter und Schnittstellen wird es zukünftig eigentlich geben? Also am Ende die Frage, wie man Daten aus unterschiedlichen Systemen technisch einsammelt. Außerdem wird wichtig sein, welche dieser Lösungen als kostenfreie Angebote z. B. den Datenverkauf favorisieren. Deswegen lohnt es sich bei einer Entscheidung für ein System ganz genau hinzuschauen, wie Daten tatsächlich verwendet und wo sie gespeichert werden.
Wie Sie im ersten Kapitel bereits bemerkt haben, sind wir in der glücklichen Lage all die schwierigen und anspruchsvollen Funktionen (z. B. Körperwerte-Tagebücher und -Analysen) bereits entwickelt zu haben. Deswegen werden wir uns aller Voraussicht nach dazu entscheiden, die erforderlichen Zusatzfunktionen kurzfristig zu ergänzen.
Die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen werden dennoch wahrscheinlich keine eigenen Plattformen aufbauen. Die Techniker Krankenkasse stellt hier sicherlich eine Ausnahme dar. Alle anderen Kassen erstatten deswegen die Kosten für die Nutzung und Sie reichen dazu einfach Ihre Rechnung ein. Wirklich wichtig sind für Sie die zwei elementaren Fragen. Erstens, wieviele unterschiedliche Systeme oder Apps möchte ich für meine Körper- und Therapiedaten dazu nutzen und zweitens, was passiert mit meinen Daten?