22. November 2023 in Internet News
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) ist, neben Unfall- und privater Rentenversicherung, einer der am häufigsten gewählten Vorsorgebausteine vieler Arbeitnehmer. In der Regel sind damit die Risiken von Versorgungslücken, z. B. durch Erkrankungen, ganz gut auszuschließen. Vor allen Dingen wenn z. B. laufende Finanzierungen nur durch ein relativ hohes monatliches Gehalt aufzubringen sind. Bekannte Fälle aus dem Umfeld sorgen oft zusätzlich für eine gestiegene Sensibilität.
Was liegt dann näher als sich gegen den Fall der Fälle zu schützen. Doch welche Einflüsse haben die eigene Gesundheit und gespeicherte Daten auf den Tarif? Und warum wollen BU-Versicherer wissen, welche Diagnosen mein Arzt gestellt hat? Greift hier nicht die ärtzliche Schweigepflicht? Ein Versuch, etwas Transparenz zu schaffen.
Die Berufsunfähigkeit unterscheidet sich von der gesetzlich abgesicherten Erwerbsunfähigkeit. Laienhaft ausgedrückt ist es so, dass die Erwerbsunfähigkeitsabsicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung erst greift, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten. Also überhaupt keiner gewerblichen Tätigkeit nachgehen können. In der Regel ist es aber so, dass Sie sich beispielsweise verletzen oder Allergien entwickeln und “nur” Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Allerdings wären Sie dann durchaus in der Lage in einem anderen Beruf zu arbeiten. Womöglich mit einem deutlich geringeren Einkommen. Genau hier sichert die Berufsunfähigkeitsversicherung die entstehende Differenz zum Nettolohn ab. Das bedeutet, Sie arbeiten in einem neuen Beruf, verdienen weniger, die monatliche Differenz des Nettoeinkommens erstattet der BU-Versicherer.
Vor einem Abschluss bestehen Versicherer in der Regel auf detaillierte Auskünfte zu Ihrer gesundheitlichen Situation. Diese erhalten Sie direkt von Ihrer Krankenversicherung. Jeder Arztbesuch, alle Diagnosen und jedes verordnete Medikament ist bei Ihrem Krankenversicherer gespeichert. Auf genau diese Informationen setzt die Berufsunfähigkeitsversicherung auf. Ziel der Prüfung ist es zu vermeiden, dass bereits zum Vertragsabschluss eine Erkrankung vorliegt, die später zur Berufsunfähigkeit führen kann. Dadurch reduziert sich das Risiko, dass die Versicherung tatsächlich Zahlungen leisten muss.
In einigen Berufen mit erhöhten Risiken verlangen Versicherer Aufschläge. Fragen Sie deswegen nach, ob Ihr Beruf darunter fallen könnte. Viel häufiger fallen Aufschläge an, sind Ursachen ausgeschlossen oder werden Verträge abgelehnt, wenn bestimmte Vorerkrankungen vorhanden sind. Wer z. B. unter Lungenfunktions- oder Stoffwechselerkrankungen leidet, z. B. Asthma oder Diabetes, muss mit schwierigeren Verhandlungen rechnen. In solchen Fällen wird entweder die Erstattung in bestimmten Fällen ausgeschlossen oder ein höherer Beitrag verlangt. Vergleichen Sie in jedem Fall zwischen den Versicherern, die Unterschiede in den Aufschlägen, z. B. bei Bluthochdruck, reichen von 0 bis 50%!
Seit 2004 haben Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich einen Anspruch auf Auskunft. Im Sozialgesetzbuch (§ 305, SGB V) ist geregelt, dass die Auskunft zumindest für die letzten 18 Monate erfolgen muss. In erster Linie können damit ärztliche Leistungen angefragt werden, enthalten sind aber auch alle Diagnosen und Verordnungen (z. B. Medikemente oder Rezepte für Folgetherapien).
Dazu fragen Sie formlos bei Ihrer Krankasse nach einer sogenannten “Versichertenauskunft“, die Ihnen in der Regel per Post, selten elektronisch, zur Verfügung gestellt wird. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit nach der Behandlung bei einem Arzt oder in einem Krankenhaus eine sogenannte “Patientenquittung” zu erhalten. In dieser Patientenquittung ist aufgelistet, was der Arzt an Ihre Versicherung zu welchen Kosten abrechnet.
Sollten Leistungen auftauchen, die Sie nicht erhalten haben, können Sie dagegen einen Widerspruch einlegen. Für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung kann das von Vorteil sein, falls Leistungen enthalten sind, die Sie nicht erhalten haben und die gleichzeitig den Beitrag erhöhen könnten. Um solche Dinge zukünftig regelmäßig im Blick zu haben, soll zukünftig die elektronische Patientenakte unterstützen. In diesem neuen Medium sind alle Daten vollständig und automatisch gespeichert sowie jederzeit elektronisch verfügbar. Wir bleiben an diesem Thema ebenfalls d`ran!