Blutdruckmessgerät profi+

in Herz & Kreislauf

Neue Vorgaben bei Bluthochdruck denkbar

Womöglich werden auf Basis einer US-amerikanischen Studie die Zielwerte für die Einstellung bei einer Hypertonie-Erkrankung (Bluthochdruck) in Zukunft neu festgelegt. Mehrere große Tageszeitungen berichten aktuell von den Ergebnissen der Studie namens «Sprint» (Systolic Blood Pressure Intervention Trial) mit über 9000 Teilnehmern in den USA. Die Studienteilnehmer waren älter als 50 Jahre und hatten, zusätzlich zum Bluthochdruck, noch einen weiteren Risikofaktor für eine Herz-Kreislauf-Erkrankung.

Die in 2009 gestartete und bis 2017 geplante Studie liefert so deutliche Ergebnisse, dass die amerikanische Gesundheitsbehörde NIH (National Institutes of Health) diese Studie zu Bluthochdruck vorzeitig beendet hat. Bei einer stärkeren Reduzierung des Blutdrucks im Rahmen der Therapie, von ursprünglich empfohlenen 140 mmHg auf 120 mmHg, verringerte sich das Risiko für einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall um ein Drittel, für ein vorzeitiges Versterben um ca. 25%.

Trotz dieser augenscheinlich eindeutigen Ergebnisse verzichtet die NIH kurzfristig auf die Veröffentlichung detaillierter Ergebnisse, was in der Ärzteschaft offensichtlich für Irritationen sorgt. Zumal eine Interpretation der Ergebnisse wichtige Erkenntnisse für die optimale Therapie liefert und das wahrscheinlich auch eine Überarbeitung der Versorgungsleitlinien mit sich bringen würde.

Unabhängig von den zu erwartenden Veröffentlichungen im Detail, lohnt es sich an der Senkung des eigenen Blutdrucks mit Nachdruck zu arbeiten. Treiben Sie regelmäßig Ausdauersport und vermeiden Sie in jedem Fall blutdruckerhöhende Einflüsse wie z.B. das Rauchen. Wer daran interessiert ist zu erfahren, was für sein Alter und Geschlecht die aktuell empfohlenen Blutdruckwerte sind, kann dies in unseren [link id=”12561″ text=”Körperwertetabelle “Blutdruck””] nachlesen. In diesen Tabellen nehmen wir Bezug auf die aktuell gültigen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO.

Bild von Alex Gmelin




Kommentar schreiben

Kommentar



CAPTCHA Image