Zusatzbeitrag GKV

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Zusatzbeitrag einiger Krankenkassen jetzt öffentlich

Die Zusatzbeiträge vieler Krankenkassen für 2016 sind in den letzten Tagen bereits veröffentlicht worden. Einige andere Krankenkassen werden noch ein paar Tage benötigen, da die zur Verabschiedung notwendigen Verwaltungsratssitzungen teilweise erst heute oder Anfang nächster Woche stattfinden. Deswegen werden die Mitglieder dieser Kassen sich noch ein wenig gedulden müssen.

Mit der Einführung des Zusatzbeitrags im Januar 2015 war eine Verstärkung des Wettbewerbs zwischen den Krankenkassen beabsichtigt. Das haben einige Krankenkassen dazu genutzt, einen geringen Zusatzbeitrag zu verlangen um damit neue Mitglieder zu gewinnen. Allerdings sorgt die hohe Transparenz dafür, dass sich Versicherte in der heutigen Zeit auch nicht mehr nur über den Preis locken lassen. Ein kleines Rechenbeispiel dazu: bei einer Differenz von 0,2%-Punkten beim Zusatzbeitrag und einem monatlichen Einkommen von ca. 3.000 € beträgt die Differenz für den Arbeitnehmer netto ca. 6 € pro Monat. Wer eine Krankenkasse wählt die bestimmte Leistungen bezuschusst (z.B. Heilpraktiker), wird schnell feststellen, dass eine vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten eine Arztrechnung deutlich mehr wiegt, als der Kostenvorteil beim Zusatzbeitrag.

Um einen schnellen Überblick über die maßgeblichen Veränderungen beim Zusatzbeitrag zu geben, haben wir einen uns bereits bekannten Zusatzbeitrag in die folgenden Übersichten eingearbeitet:

Krankenkassen mit stärkster Erhöhung beim Zusatzbeitrag

Es deutet vieles darauf hin, dass diese Krankenkassen bei der Einführung des Zusatzbeitrags ein wenig zu hoch gepokert haben. Jetzt werden diese Kassen sowohl von den Kostensteigerungen als auch von ihrer eigenen Strategie zur Neumitgliedergewinnung eingeholt. Die drei uns bekannten Krankenkassen mit der stärksten Erhöhung beim Zusatzbeitrag sind:

  1. DAK, Erhöhung um 0,6% von 0,9% (2015) auf 1,5% (2016)
  2. BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER um 0,5% von 0,7% (2015) auf 1,2% (2016)
  3. BKK VDN um 0,5% von 0,4% (2015) auf 0,9% (2016)
Krankenkassen mit höchstem Gesamtbeitragssatz

Der Grundbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 14,6% des Bruttoeinkommens ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen identisch. Dieser Grundbeitrag wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen getragen. Der darüber hinausgehende Zusatzbeitrag wird vom Arbeitnehmer, also von Ihnen, vollständig selbst bezahlt. Die drei uns bekannten Krankenkassen mit dem höchsten Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung sind:

  1. DAK, Erhöhung auf 16,10% (2016), Zusatzbeitrag erhöht um 0,6%
  2. SBK, Erhöhung auf 15,9% (2016), Zusatzbeitrag erhöht um 0,4%
  3. IKK Nord, Erhöhung auf 15,9% (2016), Zusatzbeitrag nicht erhöht
Krankenkassen mit niedrigstem Gesamtbeitragssatz

Interessant ist, dass die nachfolgenden Kassen schon 2015 einen sehr geringen Zusatzbeitrag angeboten haben und diesen auch jetzt zum Jahreswechsel nicht erhöhen mussten. Das spricht durchaus für ein solides Wirtschaften bei den Versorgungs- und Verwaltungsleistungen. Die drei uns bekannten Krankenkassen mit dem niedrigsten Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung sind:

  1. Metzinger BKK, Gesamtbeitrag 14,60% (ab 2016)
  2. AOK Plus, AOK Sachsen-Anhalt und BKK MEM, SBK, Gesamtbeitrag 14,9% (ab 2016)
  3. BKK Pfaff und BKK Scheufelen, Gesamtbeitrag 15,0% (ab 2016)

Eine vollständige Übersicht über den Zusatzbeitrag aller Krankenkassen finden Sie ab Januar auf den Webseiten des GKV-Spitzenverbands.

 

Bild von Alex Gmelin




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