CGM vom G-BA endlich anerkannt
CGM, die kontinuierliche Blutzuckermessung im Unterhautfettgewebe, ist nun vom Gemeinsamen Bundesausschuss für Leistungen (G-BA) für die Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) freigegeben. Dazu musste der Therapienutzen durch den G-BA anerkannt und ein jahrelanges Tauziehen vieler Beteiligten abgeschlossen werden. Grundlage der Entscheidung ist der Abschlussbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), in dem auf Basis klinischer Studien jetzt erstmals ausreichend die Vorteile in der Therapie bescheinigt werden konnten.Mit der Freigabe der CGM scheint der Weg frei für eine weitere Entwicklung, hin zu einer laufenden Beobachtung des Blutzuckerspiegels...
CGM, die kontinuierliche Blutzuckermessung im Unterhautfettgewebe, ist nun vom Gemeinsamen Bundesausschuss für Leistungen (G-BA)...
Mehr lesen