Erstattung der Blutzuckerteststreifen
Die Erstattung von Blutzuckerteststreifen ist geregelt, dennoch ist sich nicht jeder Diabetiker sicher, welchen Anspruch er besitzt, wie hoch die Kosten sind, die er selbst zu tragen hat und warum welche Verordnungen durch den Arzt genau so vorgenommen werden. Generell erfolgt die Erstattung der Blutzuckerteststreifen nur für insulinpflichtige Diabetiker. Nicht insulinpflichtige Typ 2-Diabetiker erhalten keine Erstattung und müssen die Kosten für die Blutzuckerteststreifen selbst tragen. In Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden, z.B. wenn neue Medikamente verordnet und der Diabetiker erneut eingestellt werden muss, wenn bei zusätzlichen Erkrankungen (z.B. eine Grippe)...
Die Erstattung von Blutzuckerteststreifen ist geregelt, dennoch ist sich nicht jeder Diabetiker sicher, welchen...
Mehr lesen