Zusatzbeitrag GKV

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Der Wechsel der Krankenkasse kann sich lohnen

Über 70 Millionen Bundesbürger sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Der Leistungsumfang und der allgemeine Beitragssatz sind zwar stark reguliert und damit vergleichbar, allerdings ergeben sich erhebliche Unterschiede bei Zusatzbeitrag, Bonusprogrammen und Zusatzleistungen.

Allgemeiner Beitragssatz und Zusatzbeitrag

Den allgemeinen Beitragssatz aller gesetzlichen Krankenkassen teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dieser liegt aktuell bei 14,6%. Erhebliche Unterschiede gibt es beim Zusatzbeitrag, den Krankenkassen indivuell, je nach Ertragslage, jedes Jahr neu festlegen können. Die aktuell günstigsten Kassen (z.B. die AOK Sachsen-Anhalt) liegen bei einem Beitragssatz von 0,3%, die teuersten Kassen (z.B. viactiv) bei 1,4%. Aus diesem Grund würde der Wechsel von der teuersten in die günstigste Kasse eine Einsparung von über 500 € ergeben. Dieses Rechenbeispiel basiert auf einem Bruttojahreseinkommen von 54.000 €.

Unterschiede bei Zusatzleistungen der Krankenkasse

Deutliche Unterschiede gibt es bei den Zusatzleistungen. Hauptsächlich für alternative und neuere Behandlungsmethoden gibt es bei der Erstattung starke Differenzen zwischen den Krankenkassen. Als Beispiel dienen hier hauptsächlich Osteopathie, die professionelle Zahnreiningung und diverse Naturheilverfahren. Von “keiner Erstattung” bis zu 500 € pro Jahr treffen Sie auf eine maximale Varianz zwischen den Anbietern.

Deutlich positiv handeln einige Kassen in Richtung “Gesundheitsbewusstsein” mit lukrativen Bonsuprogrammen, durch die eine Erstattung von bis zu 1.000 € im Jahr möglich ist. Hier fällt aus unserer Sicht z.B. die KKH auf, die gesundheitsbewusstes Leben mit attraktiven Prämien honoriert. Dazu nutzen viele unserer Kunden VidaGesund, um den Beleg dazu zu führen und sich diese Rückerstattung zu sichern.

Am Ende zählt der positive Eindruck

Die monatliche Belastung ist sicherlich ein wichtiger Aspekt. Allerdings sollten Sie sich immer auch die Frage stellen, wie gut Sie in der Vergangenheit betreut wurden. Neben persönlichen Bindungen entscheidet sicherlich auch die Art und Weise des Umgangs in Situationen, in denen man Hilfe erwartet. Oder legen Sie Wert auf die räumliche Nähe und die gute Erreichbarkeit einer Geschäftsstelle in Ihrer Nähe? Wenn Sie wechseln wollen sollten Sie beachten, dass die Kündigung in der Regel mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende ausgesprochen werden muss. Dazu müssen Sie aber zum Kündigungszeitpunkt mindestens 18 Monate Mitglied der Krankenkasse gewesen sein. Sollten sich Beiträge verändern erhalten Sie grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht, unabhängig von Ihrer Kassenzugehörigkeit.

Bild von Alex Gmelin




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