4. Juli 2016 in Diabetes
CGM, die kontinuierliche Blutzuckermessung im Unterhautfettgewebe, ist nun vom Gemeinsamen Bundesausschuss für Leistungen (G-BA) für die Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) freigegeben. Dazu musste der Therapienutzen durch den G-BA anerkannt und ein jahrelanges Tauziehen vieler Beteiligten abgeschlossen werden. Grundlage der Entscheidung ist der Abschlussbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), in dem auf Basis klinischer Studien jetzt erstmals ausreichend die Vorteile in der Therapie bescheinigt werden konnten.
Mit der Freigabe der CGM scheint der Weg frei für eine weitere Entwicklung, hin zu einer laufenden Beobachtung des Blutzuckerspiegels und weg von der nur punktuellen Blutzuckermessung. Die Vorteile, wie ein deutlich vermindertes Risiko für Unterzuckerungen, lagen zwar auf der Hand, mussten aber auf Grund der hohen Kosten für die Krankenkassen auch wirtschaftlich begründet werden. Viele Diabetiker haben in den letzten Jahren für diese zusätzliche Absicherung Teile des Systems aus eigener Tasche bezahlt.
Wer mit einem CGM-System ausgestattet ist, erhält durch den Sensor eine fortlaufende Angabe, wie sich der Glukosegehalt in der Gewebsflüssigkeit des Unterhautfettgewebes entwickelt. Damit ist auch eine Alarmierung bei Erreichen von kritischen Bereichen möglich, durch die ein Diabetiker rechtzeitig gegensteuern und die Unterzuckerung vermeiden kann.
Diese Freigabe ermöglicht jetzt auch eine verstärkte Entwicklungsaktivität in Richtung eines wirklich geschlossenen Kreislaufs, der heute bereits unter dem Arbeitstitel “künstliche Bauchspeicheldrüse” bekannt ist. Die Vision ist die Messung über ein CGM-System und die Abgabe der Insulinmenge durch eine Insulinpumpe so zu koppeln, dass damit quasi automatisch der Blutzuckerspiegel, selbst bei einer Nichtfunktion der Bauchspeicheldrüse, geregelt wird.
Wer allerdings jetzt vermutet, dass unter diese Regelung auch die sogenannten FGM-Geräte (z.B. FreeStyle Libre) fallen, wird enttäuscht sein. Diese Freigabe umfasst ausschließlich die CGM-Systeme für Insulinpumpenanbindungen, nicht jedoch die sogenannten Flash Glucose Monitoring-Verfahren, die jetzt ebenfalls noch ihren Therapienutzen und die Kostenvorteile über Jahre nachweisen müssen.
Die Pressemitteilung des G-BA 04finden Sie hier.