Die Kostenübernahme bei Thrombosen und der Behandlung ist bei den meisten Krankenkassen ähnlich geregelt, allerdings kann es wie auch bei anderen Erkrankungen kassenspezifische Unterscheidungen bei bestimmten Leistungen geben. Hauptsächlich unterscheiden Sie die Krankenkassen bei den Zuzahlungen zu den erforderlichen Medikamenten. Im Zweifel ist eine Rücksprache mit der Krankenkasse oder dem behandelten Arzt sinnvoll.
Ein weiteres wichtiges Angebot der Krankenkassen sind Gesundheitsprogramme oder Coaching-Angebote, in deren Rahmen initiale Schulungen, Ernährungs- und Fitnessberatung und in manchen Fällen sogar eine telefonische Begleitung durch Betreuer erfolgt.
In der Regel ist Ihr erster Ansprechpartner Ihr Hausarzt. Kardiologen oder andere Spezialisten werden nur hinzugezogen, wenn es aufgrund der Erkrankung zu Komplikationen kommt oder z.B. zusätzliche Untersuchungen erforderlich sind.
Durch Selbsthilfegruppen wird der Austausch unter Gleichgesinnten organisiert. Dies ermöglicht Neuerkrankten, aber auch schon seit Jahren erkrankten Mitgliedern, ihr Wissen zu dieser Krankheit aufzufrischen, neue Motivation zu finden und viel selbstverständlicher mit dieser chronischen Krankheit umzugehen.
Bei Konflikten mit der Krankenkasse, Problemen mit der Kostenübernahme von Gutachten oder der Anerkennung einer Schwerbehinderung ist es möglich, diese auf dem Rechtsweg klären zu lassen. Hier gilt es, wie bei anderen Rechtsstreitigkeiten auch, sich erst umfassend zu informieren und beraten zu lassen, bevor es zu einem Rechtsstreit kommt.
Ab einer 50%igen Behinderung ist es möglich, beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweises zu stellen. Vorteile sind u.a. der besondere Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Änderung des Steuerfreibetrages und die Möglichkeit einer vorgezogenen Rente.
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