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Erstattung der Blutzuckerteststreifen

Die Erstattung von Blutzuckerteststreifen ist geregelt, dennoch ist sich nicht jeder Diabetiker sicher, welchen Anspruch er besitzt, wie hoch die Kosten sind, die er selbst zu tragen hat und warum welche Verordnungen durch den Arzt genau so vorgenommen werden. Generell erfolgt die Erstattung der Blutzuckerteststreifen nur für insulinpflichtige Diabetiker. Nicht insulinpflichtige Typ 2-Diabetiker erhalten keine Erstattung und müssen die Kosten für die Blutzuckerteststreifen selbst tragen. In Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden, z.B. wenn neue Medikamente verordnet und der Diabetiker erneut eingestellt werden muss, wenn bei zusätzlichen  Erkrankungen (z.B. eine Grippe) der Blutzuckerspiegel starken Schwankungen unterliegt oder sich das Therapieziel (z.B. beim Langzeitblutzucker) nicht erreichen lässt. In diesen Fällen können für nicht insulinpflichtige Typ 2-Diabetiker pro Behandlung in der Regel 50 Teststreifen mit Erstattung verordnet werden. In allen anderen Fällen muss dieser Diabetiker die Kosten für die Blutzuckertestreifen selbst tragen, wird also als sogenannter “Selbstzahler” eingestuft. Für alle, die Blutzuckerteststreifen auf Rezept erhalten (also mit Erstattung) gilt generell, dass keine Zuzahlungen zu leisten sind. Für diese Diabetiker gilt auch keine immer wieder zitierte “Obergrenze für den Quartalsbedarf”, egal was Ärzte dazu behaupten. Einen interessanter Artikel hierüber hat die Deutsche Diabetes-Gesellschaft am 14.04.14 veröffentlicht, diesen finden Sie hier.  Teilweise stoßen Diabetiker auf das Problem, dass der Diabetologe oder Hausarzt nur bestimmte Blutzuckerteststreifen verordnet, die nicht für das Blutzuckermessgerät Ihrer Wahl verwendet werden können. Auch bei Nachfrage bleibt der Arzt ohne klares Argument bei seiner Verordnung und ist wenig gesprächsbereit. Für uns Patienten nicht nachvollziehbar, aber das hat einen guten Grund: Gesetzliche Krankenkassen schließen mit Herstellern von Blutzuckerteststreifen Einkaufsvereinbarungen ab. Damit erhalten Gesetzliche Krankenkassen bestimmte Blutzuckerteststreifen zu besseren Preisen. Bei Blutzuckerteststreifen gibt es drei Kategorien: Kategorie A1 (die teuersten), A2 und B (die billigsten). Damit diese Kostensenkungen realisiert werden können, schließen die Gesetzlichen Krankenkassen wiederum Verträge über die Erstattung mit den Kassenärtzlichen Vereinigungen (KVen) ab. In diesen KVen sind Hausärzte, Internisten und Diabetologen organisiert, erhalten über diese ihre Vorgaben und wissen was zu verordnen ist. Um die Behandlungskosten für die Erstattung der Blutzuckertestreifen zu senken werden Vorgaben gemacht, dass zwischen 10% und bis zu 40% aller Blutzuckerteststreifen in der Kategorie B verordnet werden müssen. Bei Zuwiderhandlung drohen Ärzten und Apotheker Abschläge bei den Vergütungen, also ihrem Einkommen. Unabhängig davon, ob dann das dazu zu verwendende Blutzuckermessgerät in Größe, Bedienung und Funktion zu einem Diabetiker passt oder nicht. In diesen Fällen sollten Sie dem Arzt erklären, warum Sie ein neues Blutzuckermessgerät gekauft haben, ihn von Ihrer Wahl überzeugen (z.B. durch die wesentlich verbesserte Dokumentationsqualität) und ihn um die Verordnung anderer Teststreifen bitten. In der Regel werden Ärzte diesem Wunsch entsprechen, bei teilweise tausenden Diabetikern pro Praxis fallen einzelne Entscheidungen kaum ins Gewicht. Falls Ärzte trotz guter Argumente nicht zugänglich sind, können Sie Ihre Krankenkasse kontaktieren, die fast immer ihrem Wunsch entspricht. Bei einer zugesicherten Kostenübernahme wird auch der Arzt Ihrem Wunsch folgen. Sollten Sie bei solchen Problemen Unterstützung benötigen, können Sie uns jederzeit kontaktieren, wir können Ihnen erforderliche Unterlagen und Argumentationen bereitstellen. Grundsätzlich sind auch wir berechtigt, namentlich verordnete Blutzuckerteststreifen gegen andere austzutauschen, sofern der verordnende Arzt den Hinweis “aut idem” durch Ankreuzen dieses Feldes nicht gesetzt hat. Wenn Sie uns ein Rezept vorab zur Ansicht zukommen lassen, können wir direkt prüfen, ob mit diesem Rezept, trotz Angabe eines abweichenden Herstellers, Teststreifen für Ihre Messgerät kostenfrei geliefert werden können.

Bild von Alex Gmelin




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