12. Juli 2016 in Internet News, Telemedizin
E-Health und die elektronische Gesundheitskarte (eGK) sind aktuell viel diskutierte Themen. Neben den Gesundheits-Apps, die immer mehr durch Anwender nachgefragt werden, versucht das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen konkreten Fahrplan mit elektronisch unterstützen Prozessen im Gesundheitswesen in die Tat umzusetzen. Während die eHealth-Strategie auch die Versorgung weniger gut ärztlich versorgter Gebieten fokussiert, wird die eGK viel mehr für den einzelnen Patienten im Mittelpunkt stehen. Ziel ist es die persönlichen Daten eines Versicherten in Teilen zu speichern, Datenlücken und im Zweifel auch Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden.
Um den Missbrauch von Leistungen auszuschließen enthält die eGK eine Reihe administrativer Daten, die zur Behandlung erforderlich sind. Darunter fallen Name, Geburtsdatum und z.B. die Anschrift. Außerdem die für die Abrechnung erforderlichen Daten wie die Krankenversicherung und die Krankenversichertennummer. Diese Daten sollen künftig zwischen Versicherten, Ärzten und der Krankenversicherung automatisch abgeglichen werden, damit eine aufwändige Mehrfachpflege von Stammdaten entfallen kann.
Zusätzlich sollen in den nächsten Jahren Notfallinformationen auf der eGK gespeichert werden können. Dazu würden neben Allergien auch Vorerkrankungen und chronische Erkrankungen (z.B. Diabetes) zählen. Ob eine Speicherung erfolgen soll, entscheidet der Patient selbst.
Weitere Bereiche der Speicherung von Behandlungsdaten sind die Medikatiosnspläne. Somit sollen Ärzte und Apotheker dabei unterstützt werden die Wechselwirkungen zwischen Medikamenten besser einzuschätzen und im besten Fall völlig zu vermeiden. Wie hier allerdings der tatsächliche Aktualisierungsprozess läuft und in wie weit auch Apotheker mit “Schreibrechten” integriert werden, ist allerdings noch völlig offen. Erst kürzlich konnten die Interessenvertretungen der Apotheker eine mögliche Mitwirkung “erstreiten” und sind nun zumindest in den Entwicklungsprozess integriert.
Weitere Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), zum E-Health-Gesetz und zur elektronischen Gesundheitskarte finden Sie hier.