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Beitragssätze der Krankenkassen

Beitragssätze der Krankenkassen

Die Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) legt jede Kasse jährlich neu fest. Seit 2015 gilt die Regel, dass die gesetzliche Krankenversicherung 14,6% als Sockelbeitrag berechnet. Dieser wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt. Außerdem erheben die Krankenversicherungen einen individuell kalkulierten Zusatzbeitrag, durch den sich die Beitragssätze der Kassen unterschieden. Zusätzlich beachtenswert ist, dass der Zusatzbeitrag durch den Arbeitnehmer alleine zu tragen ist. Die früher herrschende Kostenteilung wieder einzuführen, ist Teil des aktuellen Koalitionsvertrages der regierenden Parteien CDU und SPD. Lassen wir uns überraschen, ob in dieser Legislaturperiode das aktuelle System...

Die Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) legt jede Kasse jährlich neu fest. Seit...

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