Künstliche Beatmung Corona

in Gesundheit

Künstliche Beatmung bei Corona mit Patientenverfügung

Die künstliche Beatmung wird in der Patientenverfügung geregelt, die im Fall der Fälle für Klarheit sorgen soll. Deswegen haben wir im Rahmen unserer Beitragsreihe "Vorsorge" das wichtige Thema Patientenverfügung ausführlich dargestellt und auch auf das Aktionsangebot unseres Partners "Meine Patientenverfügung.de" verlinkt. Allerdings haben sich im Nachgang noch einige inhaltliche Fragen ergeben. Vor allem die künstliche Beatmung veranlasst viele Interessierte, in diesen Corona-Zeiten, den Regelungsrahmen durch eine Patientenverfügung noch besser verstehen zu wollen. Deswegen widmen wir uns diesem Thema im folgenden Beitrag nochmals etwas ausführlicher.

 

Wann greift eine Patientenverfügung

Grundsätzlich greift eine Patientenverfügung erst dann, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern. Dies ist eine der wichtigsten Aussagen im Kontext der corona-bedingten Frage zur künstlichen Beatmung. Man kann davon ausgehen, dass bei einer beginnenden Corona-Behandlung jeder Patient bei vollem Bewusstsein ist und nahezu alle Therapieentscheidungen noch selbstständig treffen kann.

 

Anwendbarkeit der Patientenverfügung

In der Patientenverfügung wird, in Bezug auf intensivmedizinische Verfahren, wie z. B. eine künstliche Beatmung, ganz deutlich unterschieden. Grundsätzlich greifen dort getroffene Festlegungen in der Regel für z. B. folgende Fälle oder Phasen:

  1. bei schweren, unheilbaren Krankheiten
  2. nach schweren Unfällen und z. B. ausbleibender Genesungsaussicht
  3. wenn man sich unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befindet

Dabei ist klar zu erkennen, dass die Corona-Behandlung mit einer künstlichen Beatmung unter keinen dieser drei beispielhaften Regelungsbereiche fallen würde. Insofern wäre für Sie auch ausgeschlossen, dass durch eine Patientenverfügung ein Nachteil für Sie entsteht.

 

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Mit meinepatientenverfügung.de konnten wir für Sie übrigens Partnerkonditionen vereinbaren. Auf meinepatientenverfügung.de können Sie Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und vieles mehr schnell, online und rechtssicher erstellen lassen. Wenn Sie die Bestellung auslösen bitte unter Partner-Programm "VidaGesund" den Aktionscode "Vorsorge2020" angeben. So erhalten Sie Ihre Vorsorgedokumente zum Sonderpreis von € 9,50 Euro pro Person (statt € 39,50). Die Sonderaktion erreichen Sie unter folgendem Link: Patientenverfügung.

Hinweis in eigener Sache: Eine gute Möglichkeit zur Dokumentation bietet übrigens unsere Gesundheitsakte. Hier können Sie die Patientenverfügung ganz einfach speichern und für Angehörige freischalten.

Außerdem weisen wir darauf hin, dass wir von der Nutzung dieses Partnerangebots durch Sie weder profitieren noch Einsicht in Ihre Dokumente haben. Wir unterstützen dieses Angebot, weil wir es für einen extrem wichtigen Baustein der persönlichen Vorsorge halten.

 
 

Quelle der Bilder:
Foto: writing-1149962_640.jpg / Free-Photos / pixabay

 
 

Bild von Alex Gmelin




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