22. November 2013 in Diabetes
Unabhängig von allen Diskussionen um die richtige Therapie und die neuen Nationalen Versorgungsleitlinien hält die Deutsche Diabetes Gesellschaft weiter am Stellenwert der engmaschigen Blutzuckermessung fest. Damit scheint zumindest die sehr kontrovers geführte Diskussion um den Sinn von selbst durchgeführten Blutzuckermessungen im Expertenkreis erstmal vom Tisch. Allerdings wird immer noch gestritten, ob die Urinzuckermessung oder die Blutzuckermessung mit billigen und oftmals ungenauen Blutzuckermessgeräten und Teststreifen Sinn macht. Bei einem Typ 1-Diabetes ist die Kostenerstatttung durch die Kassen klar geregelt, da sich nur aus der Kombination von Messwert aus der Blutzuckermessung und geplanter BE-Aufnahme die richtige Insulinmenge ableiten lässt. Bei vier bis sechs Blutzuckermessungen pro Tag nutzt jeder Typ 1-Diabetiker ca. 1.700 Blutzuckerteststreifen pro Jahr. Bei vielen Typ 2-Diabetikern ist die Kostenerstattung oft nocht so klar geregelt. Unterschiedliche Vorgehensweisen je Krankenversicherungbezirk und Ermessensspielräume der Ärzte führen dazu, dass die Handhabung äußerst uneinheitlich abläuft. Bei Insulingabe oder verstärkter Neigung zur Unterzuckerung erstatten die Kassen in der Regel uneingeschränkt. Bei allen anderen Typ 2-Diabetikern erstreckt sich die Erstattung von 50 Blutzuckerteststreifen pro Quartal bis hin zu gar keiner Erstattung. Aus unserer Sicht ist es grob fahrlässig mit dem Blutzuckerspiegel von Diabetikern bewusst zu spielen. So lange von Lobby-Arbeit beeinflusste Ministerien Krankenkassen dazu anleiten, nicht intensiv in die Prävention investieren … Zum Artikel