Elektronische Gesundheitsakte

Die elektronische Gesundheitsakte

Digitale Gesundheitsanwendung für Patienten

Seit über 15 Jahren wird in der Politik darüber diskutiert, ob und wie Bürger Gesundheitsdaten digital nutzen. Damit entwickelt sich die elektronische Gesundheitsakte zu einem zentralen Element der E-Health-Strategie in Deutschland.

Allerdings befinden wir uns selbst im Jahre 2018 in einer Welt von fragmentierten Systemen und Organisationen, die am Ende eine wirtschaftliche, qualitativ hochwertige und vom Patienten mitbestimmte Versorgung verhindern. Trotz Internet und Smartphones finden Patienten oft keinen Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten und Ärzte untersuchen lieber ein zweites Mal. Es zeigt sich sehr deutlich, dass die Ausschöpfung der Potenziale durch eine elektronische Gesundheitsakte noch lange nicht erfolgt.

Leider ist heute ebenfalls zu erkennen, dass viele Nischen oder nicht integrierte Einzelanwendungen im Bereich der elektronischen Gesundheistakte entstehen. Interessen von Endanwendern fokussieren nur wenige Anbieter. Der beste Wechselwirkungscheck für Medikamente ist sinnlos, wenn die Hinweise nicht in einer patientenverständlichen Sprache erfolgen. Bis zu einer gewünschten Selbstbestimmung und Mitverantwortung durch die Patienten ist es also noch ein weiter Weg.

Nutzen der elektronischen Gesundheitsakte

Eine einrichtungsübergreifende Transparenz über die Behandlung kann nur entstehen, wenn Patienten gleichzeitig ein hohes Eigeninteresse an der Datenpflege entwickeln. Nur so lässt sich sicherstellen, dass z. B. in Notfallsituationen alle relevanten Daten am Unfallort in der aktuellsten Form vorliegen. Wie sonst sollten beispielsweise Hinweise zu Allergien den Weg zum Speicherort finden? Außerdem würde die Aktualität dieses Mediums über die Zeit dem sinkenden Interesse zur Datenpflege durch die Anwender zum Opfer fallen. Deswegen sind praktische Anwendungsszenarien, einfache Bedienung und interaktive Elemente unabdingbare Bausteine für den Erfolg.

Mehrwert für Versicherte

Versicherte profitieren auf ganz einfache Weise von der elektronischen Gesundheitsakte. Schluss mit dem lästigen Suchen nach Dokumenten, Ende mit der Unkenntnis zu Impf- und Vorsorgeterminen. Außerdem steigt die Selbstbestimmtheit in Bezug auf die eigene Gesundheit. Schließlich bieten Systeme mit künstlicher Intelligenz (AI) die Möglichkeit zum Vergleich aktueller und früherer Gesundheitsdaten. So erschließt sich schnell die Veränderung von Laborparametern oder des eigenen Behandlungserfolgs.

Dadurch steigt natürlich auch die Therapietreue erheblich an. Integrierte Reminderfunktionen erinnern deutlich zuverlässiger, motivierende Interaktion sorgt für die erforderliche Aufmerksamkeit und Durchhaltevermögen. Dennoch bleibt die Eigenverantwortlichkeit für das Tun der Erfolgsfaktor in Sachen Gesundheit.

Benefit im Gesundheitswesen

Außerdem profitieren die Leistungserstatter im Gesundheitswesen. Zwar sind die Krankenversicherungen gleichzeitig dazu verpflichtet, die Kosten der elektronischen Gesundheitsakte zu übernehmen, dennoch überwiegen die Vorteile aus den Kosteneinsparungen der digitalisierten Prozesse in den Krankenkassen. Vermiedene Doppeluntersuchungen und verbesserte Entscheidungsfähigkeit der Ärzte tragen außerdem zur positiven Bilanz bei.

Rahmenbedingungen

Die Hoheit über die Daten verbleibt beim Patient. Dazu ist erforderlich, dass die elektronische Gesundheitsakte maßgebliche Funktionen für den Patienten bereitstellt:

  1. Einstellen/Hochladen von Dokumenten
  2. Herunterladen/Weiterleiten/Freigeben von Dokumenten
  3. Löschen von Dokumenten oder Freigaben

Allerdings ist vor allen Dingen das Löschen von weitergeleiteten Dokumenten nicht trivial. Hier entwickeln Unternehmen bereits Lösungen, die erst in der Zukunft diese Thematik vollumfänglich regeln.

Gesetzliche Bestimmungen

Im Umfeld dieser Thematik verwenden Menschen unterschiedliche Begriffe, die leider auch völlig unterschiedliche Anwendungsszenarien in den Mittelpunkt stellen. Die ursprüngliche Idee des Gesetzgebers war die folgende:

  1. durch die Gematik wird eine sichere Telematikinfrastruktur als Vernetzungsgrundlage aufgebaut
  2. alle sogenannten Leistungserbringer (Kliniken, Ärzte, ...) schließen sich an diese an und tauschen Behandlungs- und Versorgungsdaten darüber aus
  3. die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist der Patientenschlüssel und beinhaltet zusätzlich Notfalldaten, den Medikationsplan und ein Dokumentenmanagement

Stufenweise stehen gesetzlich Versicherten bis 2022 unterschiedliche Leistungen zur Verfügung, deren Kosten durch die Krankenversicherungen zu tragen sind.

Durch die Vielzahl der Mitstreiter aus dem Gesundheitswesen und der Industrie ist allerdings ein nicht unerheblicher Wildwuchs an Anwendungen und Begriffen enstanden. Um etwas Klarheit in die Begrifflichkeiten zu bringen, soll die nachfolgende Übersicht etwas Licht ins Dunkel bringen.

Elektronische Gesundheitsakte

Die elektronische Gesundheitsakte ist die Umgebung für den krankenversicherten Bundesbürger. Dieses System beinhaltet Schnittstellen, durch die Daten in die Gesundheitsakte aufgenommen und weitergegeben werden können. Zusätzlich beinhaltet die Gesundheitsakte interaktive Elemente, um die Vorsorge zu unterstützen und die Versorgung zu steuern. Außerdem können Nutzer in diesem System z. B. folgende Zusatzanwendungen nutzen:

  1. Körperwerte-, Ernährungs- und Fitnesstagebücher
  2. Vorsorge-, Impf- und Gesundheitspässe
  3. Medikationsplanung
  4. Arztdokumente (z. B. Berichte, Befunde, Röntgenbilder)
  5. Reminderservices
  6. Notfalldaten

Elektronische Gesundheitsakte GesetzesgrundlageDas Hauptaugenmerk in diesen Anwendungen wird zukünftig darauf liegen, dem Nutzer digital unterstützt eine aktuelle Bewertung der Gesundheit mit emfohlenen Maßnahmen zur Verbesserung bereitzustellen. Erst dann erfolgt eine Nutzung auf breiter Basis, weil nur so für die Patienten ein Mehrwert entsteht. Der Hauptunterschied zu einer Patientenakte ist, dass die alleinige Verfügung über die Freigabe und Sperrung von Dokumenten beim Versicherten liegt!

Die Erstattung durch die Gesetzliche Krakenversicherung kann nach § 68 SGB V erfolgen.

Elektronisches Patientenfach

Das elektronsiche Patientenfach ist nichts anderes als ein Dokumentensystem, auf das nur der Patient Zugriff hat. Dieser "Safe" wird aus den Systemen der Krankenversicherung gespeist, beinhaltet aber lediglich:

  1. Abrechnungsdaten (welche Leistungen hat der Arzt abgerechnet)
  2. Diagnosen (gestellte Diagnosen bei Unterstuchungen)
  3. Verordnungsdaten (erstellte Rezepte über Medikamente, etc.)

Dieses Patientenfach schafft zwar eine gewisse Transparenz, unterstützt aber nicht bei einem gesünderen Leben. Das Hauptinteresse der Patienten liegt nicht darin zu wissen, wann die letzte Impfung stattgefunden hat, sondern sie wollen alarmiert werden, wenn die nächste Impfung ansteht. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung entsteht für die Gematik aus § 291a Absatz 3 und 5 SGB V.

Elektronische Patientenakte

Eine elektronische Patientenakte befindet sich in den Systemen der Kliniken und Arztpraxen. In deren Softwaresystemen speichern diese Institutionen alle personenbezogenen Daten, die zu einem Patienten vorliegen. Hier erfolgt also z. B. auch die Dokumentation der Abrechnungsdaten des Arztes oder von erstellten Arztbriefen oder Überweisungen zu Fachkollegen. Diese Systeme sind normalerweise gut gesichert und sind auch aus Sicherheitsgründen nicht mit der Telematikinfrastruktur verbunden. Wer Daten, auf die ein Patient einen gesetzlichen Anspruch hat, einsehen will, erhält diese in der Regel auf Papier, einer CD oder einem USB-Stick. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung entsteht für die Gematik aus § 291a Absatz 3 und 5 SGB V.

Einsicht in Daten durch Patienten

Jeder gesetzlich krankenversicherte Bundesbürger besitzt zwischenzeitlich eine Reihe von Rechten an seinen eigenen Daten. Er kann Einsicht verlangen und sich außerdem in bestimmten Fällen die Daten herausgeben lassen. Im Einzelnen stehen Patienten folgende Möglichkeiten offen, um Transparenz zu erhalten:

  1. Patientenquittung: Der Versicherte kann von Ärzten, Klinken, etc. Auskunft über abgerechnete Leistungen anfordern (§ 305 SGB V)
  2. Versichertenauskunft: Versicherte können eine Auskunft darüber verlangen, welche persönlichen Daten bei einer Krankenversicherung gespeichert sind (Diagnosen, Verordnungen, ...)

Zusätzlich haben gesetzlich Krankenversicherte das Recht nach § 84 SGB X persönliche Daten und gespeicherte Inhalte berichtigen, löschen oder sperren zu lassen. Seit 2013 ist im BGB zusätzlich geregelt, dass Patienten verlangen können, dass über Sie gespeicherte Befunde, Arztbriefe, etc. herauszugeben sind (§ 630a ff. BGB).

 

VidaGesund - Was wir zu E-Health beitragen!

Wir überlegen uns schon lange, wie man neben chronisch Erkrankten auch gesunde Menschen digital unterstützen kann. Eine einfache Speicherung von Gesundheitsdaten hilft allen Menschen. Wie oft stellt man sich die Frage welche Blutgruppe man hat oder wann die nächste Tetanus-Impfung ansteht? Nicht selten sind z. B. Impfpässe gar nicht mehr aufzufinden oder es existieren vier Exemplare.

Für uns ist wichtig, dass aus der Ablage von Gesundheitsinformationen kein Datenfriedhof entsteht. Wer sollte Interesse daran haben nur Daten abzulegen? Warum sollte man das tun? Aber enstehen nicht genau solche Tools durch Krankenkassen, die die Anforderungen der Nutzer gar nicht im Fokus haben sondern nur Ihre eigenen? Sie haben ganz simple Fragen, die Sie mit einer solchen digitalen Gesundheitsakte auf Smartphone oder dem PC verbinden:

  1. Kenne ich alle Gesundheitsdaten und habe ich diese immer zur Hand?
  2. Wie kann ich alles rings um meine Gesundheit in einer App speichern?
  3. Wo stehe ich mit meiner Gesundheit und was kann ich zur Verbesserung tun?
  4. Welche zusätzlichen Gesundheitsangebote meiner Krankenversicherung gibt es?
  5. Wie erhalte ich zuverlässige Erinnerungen an Medikamente, Vorsorge, Impfen?

Deswegen finden Sie bei uns eine elektronische Gesundheitsakte, die Interaktion und Wissensaufbau zur Gesundheit in den Mittelpunkt stellt.

 

Quelle der Bilder:
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