16. Januar 2014 in Diabetes
Auto fahren ist für Diabetes-Kranke Alltag und doch stellen sich Betroffene und Menschen im Umfeld von Diabetikern immer wieder die Frage, was bei einem Diabetes in Bezug auf den Führerschein und das Auto fahren beachtet werden muss. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Diabetiker nicht mehr oder weniger Unfälle beim Auto fahren verursachen als Nicht-Diabetiker. Weil aber das Risiko von Unterzuckerungen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial im Straßenverkehr darstellt, hat der Gesetzgeber Verordnungen erlassen, die klarstellen, wie im Falle eines Diabetes beim Auto fahren vorzugehen ist. Wer die Diabetes-Diagnose erhält und schon einen Führerschein besitzt, muss darüber die Behörden nicht informieren. Die Verantwortung für das Auto fahren trägt jeder Diabetiker selbst. Ratsam ist, dass vor dem Auto fahren eine Blutzuckermessung durchgeführt wird und für Notfälle Brot und Traubenzucker im Auto verfügbar sind. Beim Neuerwerb oder einer Neubeantragung des Führerscheins sieht das ein wenig anders aus. Auf dem Antragsformular für den Führerschein muss die Frage nach einer gesundheitlichen Beeinträchtigung mit “Ja” beantwortet werden. Das bedeutet nicht, dass der Führerschein nicht erteilt wird, aber der Gesetzgeber teilt Diabetiker in die folgenden drei Gruppen ein: In der ersten Gruppe befinden sich alle, die den Diabetes nur mit Antidiabetika (ohne Insuline) behandeln, sie dürfen uneingeschränkt Auto fahren. In die zweite Gruppe werden alle Diabetiker eingeordnet, die Sulfonylharnstoffe nehmen. Diese müssen ein ärztliches Gutachten zur Stoffwechsellage erstellen lassen. Die dritte Gruppe besteht aus Diabetikern, die mit Insulin behandelt werden und das größte Risiko für Unterzuckerungen haben. Diabetiker der dritten Gruppe müssen ein ärztliches Gutachten erstellen lassen und die Stoffwechsellage alle sechs Woche kontrollieren lassen. Was in der Regel den Turnus der regulären Untersuchungen darstellt. Wichtig ist in allen Fällen, dass der Blutzucker in einem Diabetes-Tagebuch lückenlos dokumentiert ist. Nur so kann im Falle eines Unfalls auch nachgewiesen werden, dass die Unterzuckerung beim Auto fahren ein ungeplantes Ereignis war und nicht auf schlechte Einstellung, Unachtsamkeit oder eine Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Richter verlangen in Verhandlungen solcher Unfälle fast immer die Dokumentation in einem Diabetes-Tagebuch, um sich einen Eindruck über die Gewissenhaftigkeit des Diabetikers zu verschaffen. Für das Führen von scheren LKW und bei der Personenbeförderung werden zusätzliche Untersuchungen zur körperlichen Tauglichkeit und Tests durchgeführt. Wer sich aus beruflichen Gründen für diese Art eines Führerscheins interessiert, sollte sich am besten mit seiner Fahrschule oder der Zulassungsstelle am Landratsamt in Verbindung setzen und sich die passenden Ansprechpartner nennen lassen.