Ansprechpartner bei Diabetes

Gesetzliche und private Krankenkassen

Die Kostenübernahme beim Diabetes mellitus ist bei vielen Krankenkassen ähnlich geregelt. Dennoch kann jede Kasse individuell andere Leistungen übernehmen. Im Zweifel ist eine Rücksprache mit der Krankenkasse und dem behandelten Arzt sinnvoll, um unnötige Komplikationen zu vermeiden. Außerdem haben wir für Sie eine kurze Zusammenfassung zu einer möglichen Kostenübernahme im Kapitel "Erste Schritte" bereitgestellt.

Ein weiteres wichtiges Angebot der Krankenkassen sind die Behandlungsprogramme für Diabetiker (Disease Management Programm), auch kurz DMP genannt. Im Rahmen dieser strukturierten Programme erfolgen initiale Schulungen, Ernährungsberatung und in manchen Fällen eine telefonische Begleitung durch Berater.

 

Diabetologische Behandlungszentren

Selbsthilfe-HerzDiabetes-Zentren bieten die Möglichkeit der stationären Behandlung für Diabetiker, wenn eine ambulante Behandlung nicht mehr ausreicht. Oftmals bieten diese Zentren Interessierten Informations- und Schulungsveranstaltungen an, stellen aber auch den Kontakt zu anderen Betroffenen her.

 

Hausärzte, Diabetologen/Internisten

Zunächst ist Ihr erster Ansprechpartner der Hausarzt. Nach erfolgter Diagnose und dem Start der Behandlung wird in der Regel der Diabetologe der vorrangige Ansprechpartner. Alle drei Monate wird dann eine Blutuntersuchung durchgeführt, um wichtige Blutwerte zu bestimmen, z. B. den Langzeitblutzucker. Die Therapie wird dann aufgrund der gegebenen Werte unter Umständen angepasst.

 

Selbsthilfegruppen für Diabetiker

Selbsthilfegruppen dienen dem Austausch unter Betroffenen. Sowohl neu Erkrankte als auch seit Jahren Erkrankte treffen hier aufeinander und können Ihr Wissen erweitern. Eine weitere wichtige Funktion der Selbsthilfegruppen ist die gegenseitige Motivation und das Gefühl des Verstandenwerdens.

 

Rechtsbeistand für Diabetiker

Bei verschiedenen Problemen besteht die Möglichkeit, sich Rechtsbeistand zu suchen. Wenn ein Konflikt mit der Krankenkasse besteht, die Kosten für ein Gutachten nicht übernommen werden oder die Schwerbehinderung nicht anerkannt wird, kann der Rechtsweg sinnvoll sein. Hier ist aber stets zu beachten, dass man sich vorher umfassend informieren sollte, bevor es zu einem Rechtsstreit kommt.

 

Versorgungsamt

Ab einer 50%igen Behinderung ist es möglich, beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis zu stellen. Vorteile sind u.a. der besondere Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Änderung des Steuerfreibetrages und die Möglichkeit einer vorgezogenen Rente.

 
 

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Hinweis: Die Übersicht über die Autoren, deren Sachverständigkeit und den zu Grunde liegenden Quellen der Beiträge finden Sie unter folgendem Link.
Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen Inhalte weder die medizinische Hilfe noch die Beratung durch einen Haus- oder Facharzt ersetzen können.
 
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